Sondereigentum

Mietsonderverwaltung

lwhv Sondereigentum Dieses Angebot umfasst die Verwaltung des Sondereigentums, also der Wohnräume (Eigentumswohnung) bzw. der nicht zu Wohnzwecken genutzten Räume (Teileigentum, z.B. Büroräume, Geschäftsräume oder Praxen). Wollen Eigentümer auch gemeinschaftliches Eigentum verwalten lassen, verweisen wir auf unsere Wohnungseigentumsanlagen.

Wir übernehmen für Sie die

  • Begründung (in Kooperation mit qualifizierten Immobilienmaklern), Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse
  • Juristische Betreuung
  • Finanz- und Vermögensverwaltung
  • Technische Verwaltung

1. Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse

  • Suche und Auswahl des Mieters bei freiwerdender Wohnung (dies wird in Zusammenarbeit mit qualifizierten Maklern durchgeführt) und Abschluss bzw. Prüfung des Mietvertrages.
  • Einziehung der Miete inkl. Betriebskosten und etwa vereinbarter Umsatzsteuer.
  • Abrechnung mit Mietern über deren Betriebskostenvorauszahlungen.
  • Ständige Kontrolle der eingehenden Mieten sowie Abmahnung bei rückständiger Miete.
  • Überprüfung der Möglichkeit von Mieterhöhungen und Realisierung dieser.
  • Entgegennahme und Verwaltung von Sicherheitsleistungen von Mietern (Mietkautionen)
  • Übergabe der Mieträume an die Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses, Anfertigung eines Übergabeprotokolls.
  • Stichprobenweise Überwachung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mieteinheiten, der Einhaltung der Hausordnung und der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.
  • Rücknahme/ Abnahme der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses. Anfertigung eines Abnahmeprotokolls und Nachverfolgung etwaiger Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.
  • Rückgabe von Sicherheiten des Mieters, insbesondere Kautionsabrechnung
  • Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Mietern
  • Durchführung sonstiger Absprachen

2. Juristische Betreuung

  • Soweit diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter betrifft: Beratung des Eigentümers über Zweckmäßigkeit oder Notwendigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren, soweit gesetzlich zulässig.

3. Finanz- und Vermögensverwaltung

  • Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs

4. Technische Verwaltung

  • Organisation und Durchführung aller für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung der Wohneinheit bzw. des Teileigentums erforderlichen Maßnahmen.
  • Organisation und Durchführung baulicher Änderungen (Um- und Ausbauten, Modernisierungen)
  • Abnahme von Werkleistungen und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen Werkunternehmer
  • Sonstige technische Verwaltungsleistungen

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Unser Angebot

umfasst alle Bereiche der Immobilienverwaltung, die sich schwerpunktmäßig wie folgt aufgliedern:

wohnungseigentumsanlagen

Wohnungseigentumsanlagen

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Sondereigentum


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Mietverwaltung

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Gewerblich oder gemischt genutzte Immobilien