Gewerblich oder gemischt genutzte Immobilien
Wir übernehmen für Sie die
- Begründung (in Kooperation mit qualifizierten Immobilienmaklern), Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse
- Begründung, Durchführung und Abwicklung weiterer zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Mietobjektes erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
- Juristische Betreuung
- Finanz- und Vermögensverwaltung
- Technische Verwaltung
1. Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse
- Suche und Auswahl des Mieters bei freiwerdender Wohnung bzw. Gewerbeeinheit (dies wird in Zusammenarbeit mit qualifizierten Maklern durchgeführt) und Abschluss bzw. Prüfung des Mietvertrages.
- Einziehung der Miete inkl. Betriebskosten und etwa vereinbarter Umsatzsteuer.
- Abrechnung mit Mietern über deren Betriebskostenvorauszahlungen.
- Ständige Kontrolle der eingehenden Mieten sowie Abmahnung bei rückständiger Miete.
- Überprüfung der Möglichkeit von Mieterhöhungen und Realisierung dieser.
- Entgegennahme und Verwaltung von Sicherheitsleistungen von Mietern (Mietkautionen)
- Übergabe der Mieträume an die Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses, Anfertigung eines Übergabeprotokolls.
- Stichprobenweise Überwachung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mieteinheiten, der Einhaltung der Hausordnung und der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.
- Rücknahme/ Abnahme der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses. Anfertigung eines Abnahmeprotokolls und Nachverfolgung etwaiger Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.
- Rückgabe von Sicherheiten des Mieters, insbesondere Kautionsabrechnung
- Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Mietern
- Durchführung sonstiger Absprachen
2. Begründung, Durchführung und ABwicklung weiterer zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Mietobjektes erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
- Vorbereitung bzw. Beratung über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des jeweiligen Vertragsabschlusses und Einholung entsprechender Angebote
- Abschluss von Verträgen
- Überwachung der ordnungsmäßigen Durchführung der Verträge
- Beendigung bzw. Kündigung der Verträge
- Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter des Eigentümers
3. Juristische Betreuung
- Soweit diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter betrifft: Beratung des Eigentümers über Zweckmäßigkeit oder Notwendigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren, soweit gesetzlich zulässig.
4. Finanz- und Vermögensverwaltung
- Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
5. Technische Verwaltung
- Organisation und Durchführung aller für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung der Wohneinheit bzw. des Teileigentums erforderlichen Maßnahmen.
- Organisation und Durchführung baulicher Änderungen (Um- und Ausbauten, Modernisierungen)
- Abnahme von Werkleistungen und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen Werkunternehmer Sonstige technische Verwaltungsleistungen
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