Mietverwaltung

Miethäuser

Wir übernehmen für Sie die

  • Begründung (in Kooperation mit qualifizierten Immobilienmaklern), Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse
  • Begründung, Durchführung und Abwicklung weiterer zur ordnungsmässigen Bewirtschaftung des Mietobjektes erforderlichen und zweckmässigen Verträge
  • Juristische Betreuung
  • Finanz- und Vermögensverwaltung
  • Technische Verwaltung

1. Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse

  • Suche und Auswahl des Mieters bei freiwerdender Wohnung bzw. Gewerbeeinheit (dies wird in Zusammenarbeit mit qualifizierten Maklern durchgeführt) und Abschluss bzw. Prüfung des Mietvertrages.
  • Einziehung der Miete inkl. Betriebskosten und etwa vereinbarter Umsatzsteuer.
  • Abrechnung mit Mietern über deren Betriebskostenvorauszahlungen.
  • Ständige Kontrolle der eingehenden Mieten sowie Abmahnung bei rückständiger Miete.
  • Überprüfung der Möglichkeit von Mieterhöhungen und Realisierung dieser.
  • Entgegennahme und Verwaltung von Sicherheitsleistungen von Mietern (Mietkautionen)
  • Übergabe der Mieträume an die Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses, Anfertigung eines Übergabeprotokolls.
  • Stichprobenweise Überwachung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mieteinheiten, der Einhaltung der Hausordnung und der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere zur Durchführung von Schönheitsreperaturen.
  • Rücknahme/ Abnahme der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses. Anfertigung eines Abnahmeprotokolls und Nachverfolgung etwaiger Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.
  • Rückgabe von Sicherheiten des Mieters, insbesondere Kautionsabrechnung
  • Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Mietern
  • Durchführung sonstiger Absprachen

2. Begründung, Durchführung und Abwicklung weiterer zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Mietobjektes erforderlichen und zweckmäßigen Verträgen

  • Vorbereitung bzw. Beratung über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des jeweiligen Vertragsabschlusses und Einholung entsprechender Angebote
  • Abschluss von Verträgen
  • Überwachung der ordnungsmäßigen Durchführung der Verträge
  • Beendigung bzw. Kündigung der Verträge
  • Teilnahme am rechtsgechäftlichen Verkehr als Vertreter des Eigentümers

3. Juristische Betreuung

  • Soweit diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter betrifft: Beratung des Eigentümers über Zweckmäßigkeit oder Notwendigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren, soweit gesetzlich zulässig.

4. Finanz- und Vermögensverwaltung

  • Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs

5. Technische Verwaltung

  • Organisation und Durchführung aller für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung der Wohneinheit bzw. des Teileigentums erforderlichen Maßnahmen.
  • Organisation und Durchführung baulicher Änderungen (Um- und Ausbauten, Modernisierungen)
  • Abnahme von Werkleistungen und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen Werkunternehmer
  • Sonstige technische Verwaltungsleistungen

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umfasst alle Bereiche der Immobilienverwaltung, die sich schwerpunktmäßig wie folgt aufgliedern:

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